In unserem neuen eBook „Mit eScootern und eBikes in die Zukunft" erklären wir Ihnen genau, wie sie Ihre individuelle Mobilität umweltfreundlich gestalten können.
Welche Reichweite hat ein eAuto? Akku-Ladezeit? Und: wie wird sich unsere Mobilität verändern?
Diese Fragen und viele mehr werden in unserem eBook „Elektromobilität - Handbuch der häufigsten Fragen zur elektromobilen Zukunft“ erläutert und erklärt.
Eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung mit 6 m² Bruttokollektorfläche und einem 300 L Speicher wird in Kärnten im Jahr 2008 mit € 950,00 gefördert. (Grundförderung € 350,00; Sonderförderung € 300,00; pro m² Kollektorfläche € 50,00)
Nach der neuen Förderungsrichtlinie wird diese Anlage eine Förderung von € 1.300,- erhalten.
Die durchschnittlichen Kosten für diese Anlage inkl. Speicher u. Montage betrugen bisher: € 5.640,- inkl. MWSt.
Eine Solaranlage mit Heizungseinbindung mit 15 m² Bruttokollektorfläche und einem 1.000 L Speicher wird in Kärnten im Jahr 2008 mit € 1.600,- gefördert (Grundförderung € 350,00; Sonderförderung € 500,00; pro m² Kollektorfläche € 50,00)
Nach der neuen Förderungsrichtlinie wird diese Anlage eine Förderung von € 2.250,-- erhalten.
Die durchschnittlichen Kosten für diese Anlage inkl. Speicher u. Montage betrugen bisher: € 12.350,- inkl. MWSt.
Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 50% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:
Die maximale Gesamthöhe des Baukostenzuschusses beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern € 5.000,- pro Anlage.
Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 50% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:
Die Kollektorfläche (Bruttokollektorfläche) muss mindestens 2,5 m² je Wohneinheit betragen, ansonsten wird die Förderung aliquot gekürzt.
Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage nach dem 01.01.2008 (Nachweis durch Rechnungsdatum und Abnahmeprotokoll) wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 10% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt: Pro m² Kollektorfläche € 100,-
Diese Förderung ist zusätzlich zur Umweltförderung Inland möglich.