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eBook zum Thema eBikes und eScooter

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Wir wissen bereits, dass eZweiräder serienreif, alltagstauglich und sehr preisgünstig sind. Doch welche Modelle gibt es, was muss man alles beachten und wie viel Strom brauchen die neuen Drahtesel wirklich?

In unserem neuen eBook „Mit eScootern und eBikes in die Zukunft" erklären wir Ihnen genau, wie sie Ihre individuelle Mobilität umweltfreundlich gestalten können.

eBook Elektromobilität

Infohandbuch Elektroautos, Elektroroller, Elektromobilität

Welche Reichweite hat ein eAuto? Akku-Ladezeit? Und: wie wird sich unsere Mobilität verändern?

Diese Fragen und viele mehr werden in unserem eBook „Elektromobilität - Handbuch der häufigsten Fragen zur elektromobilen Zukunft“ erläutert und erklärt.

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Förderungsbeispiele

Beispiel 1

Eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung mit 6 m² Bruttokollektorfläche und einem 300 L Speicher wird in Kärnten im Jahr 2008 mit € 950,00 gefördert. (Grundförderung € 350,00; Sonderförderung € 300,00; pro m² Kollektorfläche € 50,00)

Nach der neuen Förderungsrichtlinie wird diese Anlage eine Förderung von € 1.300,- erhalten.

Die durchschnittlichen Kosten für diese Anlage inkl. Speicher u. Montage betrugen bisher: € 5.640,- inkl. MWSt.


Beispiel 2

Eine Solaranlage mit Heizungseinbindung mit 15 m² Bruttokollektorfläche und einem 1.000 L Speicher wird in Kärnten im Jahr 2008 mit € 1.600,- gefördert (Grundförderung € 350,00; Sonderförderung € 500,00; pro m² Kollektorfläche € 50,00)

Nach der neuen Förderungsrichtlinie wird diese Anlage eine Förderung von € 2.250,-- erhalten.

Die durchschnittlichen Kosten für diese Anlage inkl. Speicher u. Montage betrugen bisher: € 12.350,- inkl. MWSt.

Solarförderung

Ein- und Zweifamilienhäuser, öffentliche Gebäude, Gebäude von gemeinnützigen Vereinigungen

Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 50% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:

  1. Grundförderung
    • Warmwasser (mind. 4m²) € 1.000,-
    • Warmwasser und Raumzusatzheizung (mind. 15m²) € 1.500,-
  2. pro m² Kollektorfläche zusätzlich € 50,-

Die maximale Gesamthöhe des Baukostenzuschusses beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern € 5.000,- pro Anlage.


Mehrgeschossiger Wohnbau (ab 3 Wohneinheiten)

Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 50% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:

  1. Grundförderung € 1.000,-
  2. Pro angeschlossener Wohnung zusätzlich € 100,-
  3. Pro m² Kollektorfläche zusätzlich € 50,-

Die Kollektorfläche (Bruttokollektorfläche) muss mindestens 2,5 m² je Wohneinheit betragen, ansonsten wird die Förderung aliquot gekürzt.

 

Solaranlagen für sonstige Gebäude (z.B. Privatzimmervermietung, gewerblich genutzte Gebäude)

Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage nach dem 01.01.2008 (Nachweis durch Rechnungsdatum und Abnahmeprotokoll) wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 10% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt: Pro m² Kollektorfläche € 100,-

Diese Förderung ist zusätzlich zur Umweltförderung Inland möglich.



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